Aktuell
Liebe Patientinnen und Patienten,
Wichtige Information des Straßenbauamtes
Rosenheim und des Landkreises Ebersberg
Rosenheim und des Landkreises Ebersberg
zur Vollsperrung der Ortsdurchfahrt Glonn zur Sanierung:
Die Sanierung der Ortsdurchfahrt wird vom Straßenbauamt Rosenheim als verantwortliche Behörde geplant und ausgeführt.
Der Termin zur Sanierung 19.08. – 06.09.2024
Die Sanierung der Ortsdurchfahrt wird vom Straßenbauamt Rosenheim als verantwortliche Behörde geplant und ausgeführt.
Der Termin zur Sanierung 19.08. – 06.09.2024
![](images/Sperrung-Glonn.jpg)
Ortsdurchfahrt-Sanierung:
Vom Straßenbauamt Rosenheim wird als verantwortliche Behörde die Sanierung der Ortsdurchfahrt geplant und ausgeführt.
Der Termin zur Sanierung 19.08. – 06.09.2024
Die Sanierung beinhaltet, Schadstellen bezüglich der Tragfähigkeit auszubessern, Einbauten neu zu setzen und teilweise die Entwässerung bzw. Randsteine zu sanieren/ergänzen. Die wesentliche Baumaßnahme ist das Abfräsen und Wiederaufbringen der Feinschicht. Aus rechtlichen Gründen und um die Sanierung möglichst schnell abschließen zu können, wird es während der Arbeiten keine Beschilderung „Anlieger frei“ geben.
Eine Zufahrtsmöglichkeit für Anwohner ist daher nicht gegeben. Die öffentlichen Parkplätze am Marktplatz, Schulparkplatz und am Bahnhof stehen wie gewohnt zur Verfügung. Die Gehwege werden weitestgehend für Fußgänger und schiebende Radfahrer nutzbar sein.
Zur Querung der Baustelle wird es verkehrsrechtlich für Fußgänger nur bei der Ampel am Marktplatz eine Querungsmöglichkeit geben. Die örtlichen Geschäfte können somit auch während der Baustellenzeit - mit dem Rad bzw. fußläufig - erreicht werden.
In der Bauphase wird kein motorisierter Verkehr im Bereich der Baustelle möglich sein. Dies bedeutet, dass größere Umwege in Kauf genommen werden müssen. Die Baufirma wird bemüht sein, für „Notfälle“ praktikable Lösungen zu finden. Planbare Lieferungen etc. werden allerdings nicht erfolgen können.
(Quelle: Marktschreiber Glonn, Ausgabe Juli 2024)
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Über Bewerbungen für einen Ausbildungsplatz als Arzthelfer*in ab September 2024 würden wir uns sehr freuen.
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Bei Infekt der Atemwege weiterhin ![](images/Maske.png)
![](images/Maske.png)
Man kann sich bei einer Hochzeitsfeier oder am Stammtisch anstecken, nicht nur mit COVID oder Grippe. Umso größer die Wahrscheinlichkeit, dass dies in einer Arztpraxis geschieht. Kommen Sie deshalb nur mit einem Termin in die Praxis, auch um vorbestellte Formulare abzuholen. Und kommen Sie nicht in die Infektionssprechstunde, wenn Sie zu dieser Zeit keinen Termin haben.
Kommen Sie zu Ihren Terminen bitte pünktlich, aber nicht zu früh, wir müssen Sie sonst vor der Praxis warten lassen.
Infektionssprechstunden:
Montag 11:00 - 12:30 und 18:30 - 19:00
Dienstag 11:00 - 12:30
Dienstag 11:00 - 12:30
Mittwoch 11:00 - 12:30
Donnerstag 11:00 - 12:30
Freitag 11:00 - 12:30 und 18:30 - 19:00
Sprechstunden:
Montag 8:00 - 11:00 und 17:00 - 18:30
Dienstag 8:00 - 11:00
Dienstag 8:00 - 11:00
Mittwoch 8:00 - 11:00
Donnerstag 8:00 - 11:00
Freitag 8:00 - 11:00 und 17:00 - 18:30
und nach Vereinbarung
Terminvereinbarungen:
Wir möchten, dass Sie möglichst kurze Wartezeiten haben und zu Ihrem Schutz vor Infektionen die Zahl der Wartenden gering halten.
Vereinbaren Sie deshalb immer einen Termin.
Geben Sie uns immer einen Hinweis auf den Grund der Terminvereinbarung, damit wir die Dringlichkeit und den Zeitbedarf abschätzen und eventuell erforderliche Vorbereitungen treffen können.
Wir sind bemüht, Termine möglichst genau einzuhalten, bitten jedoch um Ihr Verständnis, wenn durch Notfälle, unvorhergesehene Unterbrechungen oder Komplikationen der Terminplan nicht eingehalten werden kann.
Für Notfälle und plötzliche Erkrankungen können Sie selbstverständlich einen kurzfristigen Termin bekommen.
Melden Sie sich auch hierzu unbedingt telefonisch an, damit wir das Notwendige vorbereiten können.
Telefon: 08093 3444 Fax: 08093 3446